27.03.2020 – Kategorie: Geschäftsstrategie
EU-Kommision unterstützt Soforthilfe für Unternehmen in der Corona-Krise

Soforthilfe für Unternehmen: EU-Kommission trifft positive Entscheidungen über von Deutschland vorgelegte staatliche Beihilfen.
- Altmaier: Telefonat mit EU-Kommissionsvizepräsidentin Vestager
- Sehr schnelle positive Entscheidungen der EU-Kommission
Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat gestern mit der Exekutiv-Kommissions-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Margrethe Vestager, telefoniert. Thema des Gesprächs waren die zusätzlichen Möglichkeiten für die Gewährung staatlicher Soforthilfe für Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind. Die EU-Kommission hatte solche Möglichkeiten am 19. März 2020 durch einen zeitlich befristeten Sonderrahmen für staatliche Beihilfen eröffnet.
Soforthilfe für Unternehmen
Altmaier: „In der Corona-Krise brauchen unsere Unternehmen schnelle und unbürokratische Hilfe. Mit ihrem neuen Sonderrahmen hat uns die EU-Kommission größere Spielräume für Staatshilfen eingeräumt. Diese Spielräume nutzen wir. Ich habe Margrethe Vestager heute persönlich dafür gedankt, dass die ersten drei Hilfsprogramme bereits genehmigt sind, und mit ihr über weitere notwendige Schritte gesprochen, die zur Stützung der Wirtschaft in der aktuellen Krise erforderlich sind.“ Auf der Grundlage des befristeten Sonderrahmens hat die EU-Kommission sehr schnell positive Entscheidungen zu drei von Deutschland vorgelegten Regelungen für staatliche Soforthilfe für Unternehmen getroffen.
Diese betreffen:
- Betragsmäßig gedeckelte Zuschüssen (sog. Kleinbeihilfen),
- die Erweiterungen bei den Kreditprogrammen der KfW und
- Erweiterungen bei den Bürgschaftsprogrammen.
Neue Möglichkeiten von der EU-Kommission genehmigt
Unter den Bürgschaftsprogrammen besteht jetzt die Möglichkeit, Kredite bis zu 90 Prozent zu verbürgen. Darüber hinaus bietet das von der EU-Kommission im Schnellverfahren genehmigte KfW-Sonderprogramm 2020 bis zu 90 Prozent Haftungsfreistellung in der Betriebsmittelfinanzierung für kleine und mittlere Unternehmen. Zudem schaffen deutlich niedrigere Zinssätze (zwischen 1 Prozent und 1,46 Prozent für Kleine und Mittlere Unternehmen, 2 Prozent bis 2,1 Prozent für größere Unternehmen) sowie eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Millionen Euro eine bedeutende Erleichterung für die Wirtschaft.
Als weitere Unterstützungsmaßnahme hat das Kabinett am Montag die Einrichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur weiteren Unterstützung der Realwirtschaft beschlossen.
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